Rechtsprechung
BVerfG, 19.05.2023 - 2 BvR 1631/22, 2 BvR 209/23, 2 BvR 1860/22, 2 BvR 1747/22 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundesverfassungsgericht
Unzulässige Verfassungsbeschwerden und Hinweis auf Missbrauchsgebühr
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzureichend substantiierter Verfassungsbeschwerden - erneute Androhung einer Missbrauchsgebühr - Wolters Kluwer
Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzureichend substantiierter Verfassungsbeschwerden
- rewis.io
Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzureichend substantiierter Verfassungsbeschwerden - erneute Androhung einer Missbrauchsgebühr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzureichend substantiierter Verfassungsbeschwerden
- datenbank.nwb.de
Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzureichend substantiierter Verfassungsbeschwerden - erneute Androhung einer Missbrauchsgebühr
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Substanzlose Verfassungsbeschwerden vom Fließband
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Substanzlose Verfassungsbeschwerden vom Fließband
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 28.07.2022 - 7c StVK 250/22
- LG Koblenz, 18.08.2022 - 7c StVK 361/22
- LG Koblenz, 07.09.2022 - 7c StVK 381/22
- OLG Koblenz, 20.09.2022 - 2 Ws 430/22
- LG Koblenz, 22.09.2022 - 7c StVK 395/22
- LG Koblenz, 16.11.2022 - 7c StVK 463/22
- OLG Koblenz, 19.01.2023 - 2 Ws 677/22
- BVerfG, 19.05.2023 - 2 BvR 1631/22, 2 BvR 209/23, 2 BvR 1860/22, 2 BvR 1747/22
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- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
Auszug aus BVerfG, 19.05.2023 - 2 BvR 1631/22
Die Verfassungsbeschwerden sind unzulässig, da sie den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG offensichtlich nicht genügen und eine Grundrechtsverletzung auch sonst nicht ersichtlich ist (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 88, 40 ; 99, 84 ; 105, 252 ; 108, 370 ; 113, 29 ; stRspr). - BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …
Auszug aus BVerfG, 19.05.2023 - 2 BvR 1631/22
Die Verfassungsbeschwerden sind unzulässig, da sie den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG offensichtlich nicht genügen und eine Grundrechtsverletzung auch sonst nicht ersichtlich ist (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 88, 40 ; 99, 84 ; 105, 252 ; 108, 370 ; 113, 29 ; stRspr). - BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01
Exklusivlizenz
Auszug aus BVerfG, 19.05.2023 - 2 BvR 1631/22
Die Verfassungsbeschwerden sind unzulässig, da sie den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG offensichtlich nicht genügen und eine Grundrechtsverletzung auch sonst nicht ersichtlich ist (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 88, 40 ; 99, 84 ; 105, 252 ; 108, 370 ; 113, 29 ; stRspr).
- BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
Private Grundschule
Auszug aus BVerfG, 19.05.2023 - 2 BvR 1631/22
Die Verfassungsbeschwerden sind unzulässig, da sie den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG offensichtlich nicht genügen und eine Grundrechtsverletzung auch sonst nicht ersichtlich ist (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 88, 40 ; 99, 84 ; 105, 252 ; 108, 370 ; 113, 29 ; stRspr). - BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06
Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende …
Auszug aus BVerfG, 19.05.2023 - 2 BvR 1631/22
Ein Missbrauch kann unter anderem vorliegen, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jedermann erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden oder völlig aussichtslose einstweilige Rechtsschutzanträge an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 ; 10, 94 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Mai 2022 - 2 BvR 386/22 u.a. -, Rn. 4 m.w.N.). - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem …
Auszug aus BVerfG, 19.05.2023 - 2 BvR 1631/22
Die Verfassungsbeschwerden sind unzulässig, da sie den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG offensichtlich nicht genügen und eine Grundrechtsverletzung auch sonst nicht ersichtlich ist (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 88, 40 ; 99, 84 ; 105, 252 ; 108, 370 ; 113, 29 ; stRspr). - BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05
Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte
Auszug aus BVerfG, 19.05.2023 - 2 BvR 1631/22
Ein Missbrauch kann unter anderem vorliegen, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jedermann erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden oder völlig aussichtslose einstweilige Rechtsschutzanträge an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 ; 10, 94 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Mai 2022 - 2 BvR 386/22 u.a. -, Rn. 4 m.w.N.). - BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94
Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose …
Auszug aus BVerfG, 19.05.2023 - 2 BvR 1631/22
Die Verfassungsbeschwerden sind unzulässig, da sie den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG offensichtlich nicht genügen und eine Grundrechtsverletzung auch sonst nicht ersichtlich ist (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 88, 40 ; 99, 84 ; 105, 252 ; 108, 370 ; 113, 29 ; stRspr). - BVerfG, 24.05.2022 - 2 BvR 386/22
Nichtannahme von völlig unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerden unter …
Auszug aus BVerfG, 19.05.2023 - 2 BvR 1631/22
Ein Missbrauch kann unter anderem vorliegen, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jedermann erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden oder völlig aussichtslose einstweilige Rechtsschutzanträge an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Mai 2022 - 2 BvR 386/22 u.a. -, Rn. 4 m.w.N.). - BVerfG, 11.05.2004 - 2 BvR 693/04
Nichtannahme einer Kommunalverfassungsbeschwerde auf Austritt aus einer …
Auszug aus BVerfG, 19.05.2023 - 2 BvR 1631/22
Ein Missbrauch kann unter anderem vorliegen, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jedermann erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden oder völlig aussichtslose einstweilige Rechtsschutzanträge an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 ; 10, 94 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Mai 2022 - 2 BvR 386/22 u.a. -, Rn. 4 m.w.N.).